- Schadenart
- Leitungswasser
- Objektart
- Wohngebäude
- Sparte
- Hausrat
- Region
- Baden-Württemberg
- Schadenhöhe
- unter 25.000 EUR
- Bearbeitungsdauer
- laufend
- Reserve
- 12.235,08 EUR (Gesamtreserve); Restreserve 10.828,79 EUR
Schadenursache
Rohrbruch in einem Wohngebäude mit Auslauf von Leitungswasser in bewohnte Räumlichkeiten. Betroffenes Mobiliar (u. a. Sideboards) wurde durch austretendes Wasser beschädigt.
Feststellungen
Im Schadenbereich wurden mehrere Möbelstücke mit Wasserschäden festgestellt. Eine technische Prüfung ergab, dass es sich dabei ausschließlich um Hausrategenstände handelt. Gebäudespezifische Bauteile wie Bodenbeläge, Wand- und Deckenflächen wurden gesondert erfasst und der Wohngebäudeversicherung zugeordnet. Die Ausdehnung der Feuchtigkeit blieb auf den unmittelbaren Schadensbereich begrenzt.
Bewertung
Die betroffenen Sideboards und sonstigen Mobiliargegenstände sind eindeutig der Hausratversicherung zuzuordnen und dürfen nicht über die Wohngebäudeversicherung abgerechnet werden. Die Spartentrennung ist für eine korrekte Regulierung zwingend erforderlich. Teilzahlungen in Höhe von 996,72 EUR sowie 409,57 EUR (gesamt 1.406,29 EUR) wurden bereits angewiesen. Die Gesamtreserve beläuft sich auf 12.235,08 EUR, davon entfällt eine Restreserve von 10.828,79 EUR auf ausstehende Maßnahmen.
Empfehlung
Konsequente Erfassung aller Schadenspositionen nach Versicherungssparte. Hausratgegenstände sind dem zuständigen Hausratversicherer zu melden und dort zu regulieren. Eine Vermischung beider Sparten in einer Regulierungsposition ist zu vermeiden. Vor Freigabe weiterer Zahlungen ist die vollständige Schadendokumentation mit positionsweiser Spartenzuordnung vorzulegen.
Regulierungsschwerpunkt
Der Fall verdeutlicht eine häufige Fehlerquelle bei Leitungswasserschäden: Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände werden irrtümlich über die Wohngebäudeversicherung reguliert, obwohl sie zum Hausrat gehören. Die TaskForce dokumentierte die Schadenspositionen vor Ort detailliert und trennte Gebäude- von Hausratelementen positionsweise.
Abgrenzungskriterium
Sideboards, Kommoden und vergleichbares Mobiliar sind keine fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. Sie fallen daher unter den Deckungsbereich der Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung deckt demgegenüber fest eingebaute Bauteile wie Bodenbeläge, Putz, Installationen und Einbauküchen ab.
Regulierungsstand
Zwei Teilzahlungen (996,72 EUR und 409,57 EUR) wurden bereits angewiesen. Die Restreserve von 10.828,79 EUR ist für die abschließende Regulierung der verbleibenden Schadenspositionen vorgehalten. Eine vollständige Abrechnung kann erst nach finaler Schadendokumentation und Vorlage aller Handwerkerrechnungen erfolgen.