Für Eigentümer und Versicherungsnehmer
Objekt, Schadenort, Ereignis, Fotos, Pläne und vorhandene Berichte angeben. Eine einzelne technische Streitfrage kann ebenso geprüft werden wie ein umfangreicher Schaden an mehreren Gebäudeteilen. Der Leistungsumfang wird vor der Untersuchung abgestimmt.
Schadengutachten und Prüfauftrag

