Für Versicherungsnehmer und Geschädigte
Beschädigten Gegenstand, Ereignis, Beteiligte, Fotos und vorhandene Reparaturangebote angeben. Vorschäden und frühere Reparaturen offenlegen. Ein Gutachten kann eine einzelne strittige technische Frage oder den Schadenumfang behandeln.
Schadengutachten und Prüfauftrag

