Für Versicherungsnehmer
Fotos vom Schaden und vom Zustand vor dem Ereignis, Datum, Ort und bereits durchgeführte Sicherungsmaßnahmen bereitstellen. Dach, Fenster und Fassade getrennt dokumentieren; die Besichtigung gefährlicher Bereiche bleibt den zuständigen Fachkräften vorbehalten.
Schadengutachten und Prüfauftrag


