Für Versicherungsnehmer
Anlage, Einwirkung, Fehlermeldungen, Wartungsunterlagen und bereits durchgeführte Prüfungen angeben. Eine gutachterliche Schadenbewertung ersetzt keine Sicherheitsfreigabe oder Wiederinbetriebnahme durch die zuständige qualifizierte Fachstelle.
Schadengutachten und Prüfauftrag