Notmaßnahmen und Wiederherstellung: Schadenminderung, Freigabe und Dokumentation fachlich trennen
Notmaßnahmen und Wiederherstellung sind nur belastbar zu bewerten, wenn Schadenminderung, Sofortsicherung, Freigabeentscheidungen und spätere Wiederherstellung technisch sauber getrennt dokumentiert werden.