Rückbau nach Brandschäden fachlich begrenzen und dokumentieren
Rückbau und Entkernung nach Brandschäden werden anhand von Befund, Schutzmaßnahmen, Freigaben, Mengen und Schadenbezug prüffähig abgegrenzt.
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Komplexschaden · Gewerbe
EntscheidungsvorlageRückbau und Entkernung nach Brandschäden werden anhand von Befund, Schutzmaßnahmen, Freigaben, Mengen und Schadenbezug prüffähig abgegrenzt.
Geruchsschäden nach Leitungswasser- oder Brandschäden müssen über Ursache, betroffene Materialien, Sanierungsstufe und Erfolgskontrolle getrennt bewertet werden.
Löschwasserschäden lassen sich nur belastbar bewerten, wenn Kontamination, Korrosionsrisiko, Trocknungsbedarf und Sanierungsumfang technisch sauber getrennt dokumentiert werden.
Schwarzwasserschäden sind nur belastbar zu bewerten, wenn Kontamination, hygienische Gefährdung, Rückbaugrenzen und Entsorgungswege technisch sauber getrennt dokumentiert werden.
Wie bei Rauch- und Rußschäden Primärbrandbereich, Kontamination, Schadenzonen, technische Anlagen und Sanierungsumfang fachlich sauber getrennt und kostenrelevant bewertet werden.