Entsorgungskosten nach Gebäudeschäden prüffähig abgrenzen
Entsorgungskosten werden erst durch Abfallart, Menge, Einstufung, Transportweg, Annahmestelle und Belege prüffähig. Schadenbedingte und ohnehin anfallende Kosten sind zu trennen.
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Komplexschaden · Gewerbe
EntscheidungsvorlageEntsorgungskosten werden erst durch Abfallart, Menge, Einstufung, Transportweg, Annahmestelle und Belege prüffähig. Schadenbedingte und ohnehin anfallende Kosten sind zu trennen.
Schadstoffverdacht vor schadenbedingtem Rückbau: Erkundung, Probenahme, Arbeitsschutz, Entsorgung und Kostenfreigabe nachvollziehbar trennen.