Entsorgungskosten nach Gebäudeschäden prüffähig abgrenzen
Entsorgungskosten werden erst durch Abfallart, Menge, Einstufung, Transportweg, Annahmestelle und Belege prüffähig. Schadenbedingte und ohnehin anfallende Kosten sind zu trennen.
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Komplexschaden · Gewerbe
EntscheidungsvorlageEntsorgungskosten werden erst durch Abfallart, Menge, Einstufung, Transportweg, Annahmestelle und Belege prüffähig. Schadenbedingte und ohnehin anfallende Kosten sind zu trennen.
Rechnungskürzungen sind nur belastbar, wenn Leistung, Menge, Ausführung, Schadenbezug und bereits freigegebene Positionen getrennt geprüft werden.
Rechnungs- und Nachtragsprüfungen sind nur belastbar, wenn Mengen, Leistungen, Schadenbezug, Zusatzaufwand und Abrechnungslogik technisch sauber getrennt dokumentiert werden.