Stromkosten der technischen Trocknung: Verbrauch, Laufzeit und Preisbeleg nachweisen
Stromkosten der technischen Trocknung sind nur prüffähig, wenn Geräte, Laufzeit, Verbrauch, Strompreis und Abrechnung nachvollziehbar belegt werden.
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EntscheidungsvorlageStromkosten der technischen Trocknung sind nur prüffähig, wenn Geräte, Laufzeit, Verbrauch, Strompreis und Abrechnung nachvollziehbar belegt werden.