Entsorgungskosten nach Gebäudeschäden prüffähig abgrenzen
Entsorgungskosten werden erst durch Abfallart, Menge, Einstufung, Transportweg, Annahmestelle und Belege prüffähig. Schadenbedingte und ohnehin anfallende Kosten sind zu trennen.
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Komplexschaden · Gewerbe
EntscheidungsvorlageEntsorgungskosten werden erst durch Abfallart, Menge, Einstufung, Transportweg, Annahmestelle und Belege prüffähig. Schadenbedingte und ohnehin anfallende Kosten sind zu trennen.
Schwarzwasserschäden sind nur belastbar zu bewerten, wenn Kontamination, hygienische Gefährdung, Rückbaugrenzen und Entsorgungswege technisch sauber getrennt dokumentiert werden.