Fenster- und Glasschäden: Verglasung, Rahmen und Reparaturgrenze getrennt bewerten
Bei Fenster- und Glasschäden müssen Verglasung, Rahmen, Beschlag, Anschluss und Nebenarbeiten bauteilbezogen aufgenommen und bewertet werden.
Fachartikel nach Schlagwort
2 Beiträge mit diesem Schlagwort.
Komplexschaden · Gewerbe
EntscheidungsvorlageBei Fenster- und Glasschäden müssen Verglasung, Rahmen, Beschlag, Anschluss und Nebenarbeiten bauteilbezogen aufgenommen und bewertet werden.
Bei Wintergartenschäden müssen Tragstruktur, Verglasung, Anschlüsse, Entwässerung und Nutzungseinflüsse als getrennte Prüffelder aufgenommen werden.