Farbtonabweichungen nach Gebäudeschäden: Anstrichflächen prüffähig abgrenzen
Örtliche Ausbesserung und zusätzliche Anstrichflächen werden anhand von Ausgangszustand, Farbton, Struktur, Sichtfläche und Schadenbezug geprüft.
Örtliche Ausbesserung und zusätzliche Anstrichflächen werden anhand von Ausgangszustand, Farbton, Struktur, Sichtfläche und Schadenbezug geprüft.
Feuchteursache, Schimmelbefund, Sanierungsziel, Schutzmaßnahmen und Kosten nach Wasserschäden werden nachvollziehbar getrennt.
Rückbau und Entkernung nach Brandschäden werden anhand von Befund, Schutzmaßnahmen, Freigaben, Mengen und Schadenbezug prüffähig abgegrenzt.
Gerüstkosten werden anhand von Arbeitsbereich, Gerüstausführung, Standzeit und Schutzleistungen fachlich geprüft. Schadenbedingte und ohnehin geplante Arbeiten sind zu trennen.
Eigenleistungen werden durch Tätigkeitsnachweis, Zeitaufwand, Qualifikation, Materialbelege und Schadenbezug prüffähig. Fachgrenzen und Sowieso-Kosten sind getrennt zu bewerten.
Entsorgungskosten werden erst durch Abfallart, Menge, Einstufung, Transportweg, Annahmestelle und Belege prüffähig. Schadenbedingte und ohnehin anfallende Kosten sind zu trennen.