Badfugen und Abdichtungen nach Feuchteeintritt fachlich abgrenzen
Feuchte im Bad ist nicht automatisch ein Leitungswasserschaden. Wartungsfugen, Abdichtung, Installationen und Vorzustand müssen getrennt geprüft und dokumentiert werden.
Feuchte im Bad ist nicht automatisch ein Leitungswasserschaden. Wartungsfugen, Abdichtung, Installationen und Vorzustand müssen getrennt geprüft und dokumentiert werden.
Wassereintritt über Balkon oder Terrasse wird erst durch Abdichtung, Gefälle, Anschlüsse, Entwässerung und Innenbefund fachlich prüffähig abgegrenzt.
Baufeuchte und schadenbedingte Feuchte müssen über Ursache, Zeitpunkt, Bauteil, Messverfahren und Trocknungsziel getrennt bewertet werden.
Geruchsschäden nach Leitungswasser- oder Brandschäden müssen über Ursache, betroffene Materialien, Sanierungsstufe und Erfolgskontrolle getrennt bewertet werden.
Bauteilöffnungen müssen mit Prüfziel, Freigabe, Beweissicherung, Sicherheitsprüfung und klarer Abgrenzung zur Wiederherstellung dokumentiert werden.
Eine Schadenreserve bleibt belastbar, wenn Befund, beauftragte Leistungen, offene Positionen, Nachträge und Prognoserisiken getrennt fortgeschrieben werden.